Impressum

Retina Digitalis - Einzelunternehmen

Inhaber: Dipl.-Ing. Florian Ernst, Prachatitzstr. 1, 86633 Neuburg a.d. Donau
Tel. 0151 / 22 55 777 3, eMail: info@retina-digitalis.de
USt-ID: DE231640876


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf dies schriftlich anerkennt.
4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial
1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie unterzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte
1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-n sich aus dem Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7.Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart) nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
8.Die Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Kunden über.
9.Der Fotograf darf die von Ihm erstellten Lichtbilder angemessen und branchenüblich signieren und für Eigenwerbung publizieren. Diese werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Kunde und Fotograf ausgeschlossen werden.

IV. Haftung
1.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. Honorare
1.Es gilt das vereinbarte Honorar. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Fotografen ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzinsung in Höhe von 10% über dem Basissatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
2.Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.Das Honorar gilt für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III 3 oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dies schriftlich zu vereinbaren.
4.Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
5.Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
7.Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Kunden einen neuen Termin zu vereinbaren. Gleiches gilt bei technischen Defekten der Ausrüstung des Fotografen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Kunden sind hierbei ausgeschlossen.
8.Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stundensatz, mindestens jedoch EURO 90,00 pro Stunde.
9.Findet ein zuvor ausdrücklich vereinbarter Termin aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht statt, werden folgende Honorare fällig:
Absage eine Woche vor dem vereinbarten Termin: 25% des vereinbarten Honorars.
Absage bis einen Tag vor dem vereinbarten Termin: 50% des vereinbarten Honorars.
Absage innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 75% des vereinbarten Honorars.
Wetterabhängige Termine für Außenaufnahmen und Einflüsse durch höhere Gewalt bleiben von dieser Regelung unberührt.

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3.Durch die in Ziffer VI. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VI. Schlussbestimmungen
1.Der Fotograf ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die er aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von Ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.